Rechtsbegriff

Stammkapital der GmbH

Das Stammkapital ist die im Gesellschaftsvertrag festgelegte Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile. Es beträgt mindestens 25.000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG); jeder Geschäftsanteil muss auf volle Euro lauten. Bei der Anmeldung zum Handelsregister muss auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel eingezahlt sein, insgesamt mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Das Stammkapital ist eine Bilanzziffer, kein Bankguthaben, und schützt über die Kapitalerhaltung (§ 30 GmbHG) das Gesellschaftsvermögen vor Auszahlungen an Gesellschafter.

Rechtsgrundlagen