Rechtsbegriff

Strafantrag

Der Strafantrag ist das Verlangen des Verletzten, eine Straftat zu verfolgen. Er ist Verfolgungsvoraussetzung bei sogenannten Antragsdelikten (§ 77 StGB), etwa der Beleidigung (§ 194 StGB). Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden; die Frist beginnt, sobald der Antragsberechtigte von Tat und Täter Kenntnis erlangt (§ 77b StGB). Daneben kennt das Gesetz Delikte, bei denen die Staatsanwaltschaft bei besonderem öffentlichem Interesse auch ohne Antrag einschreitet. Ein gestellter Antrag kann bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens zurückgenommen werden (§ 77d StGB).

Rechtsgrundlagen