Streitwert
Der Streitwert ist der in Geld ausgedrückte Wert des Streitgegenstands eines Verfahrens. Er bestimmt mit, welches Gericht sachlich zuständig ist (sachliche Zuständigkeit), und ist Grundlage der Gerichtsgebühren (§ 48 Abs. 1 GKG). Soweit das Gesetz nichts anderes regelt, setzt das Gericht den Wert nach freiem Ermessen fest (§ 3 ZPO). Für die Berechnung ist der Zeitpunkt der Einreichung der Klage entscheidend; Früchte, Nutzungen, Zinsen und Kosten bleiben als Nebenforderungen unberücksichtigt (§ 4 Abs. 1 ZPO). Mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche werden zusammengerechnet, nicht aber Klage und Widerklage (§ 5 ZPO); für die Gerichtsgebühren werden dagegen grundsätzlich auch Klage und Widerklage zusammengerechnet (§ 39 Abs. 1, § 45 Abs. 1 GKG). Wer am Ende die Kosten trägt, folgt der Kostenentscheidung.