Rechtsbegriff

Tarifvertrag

Der Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden, der Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien regelt (schuldrechtlicher Teil) und Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen enthalten kann (normativer Teil, § 1 TVG). Die Normen gelten unmittelbar und zwingend zwischen den beiderseits Tarifgebundenen (§ 3, § 4 Abs. 1 TVG); abweichende Abmachungen sind nur zulässig, soweit der Tarifvertrag sie gestattet oder sie eine Änderung zugunsten des Arbeitnehmers enthalten (Günstigkeitsprinzip, § 4 Abs. 3 TVG). Durch Allgemeinverbindlicherklärung kann er auf Außenseiter erstreckt werden (§ 5 TVG).

Rechtsgrundlagen