Rechtsbegriff

Anfechtung eines Testaments

Eine letztwillige Verfügung kann angefochten werden, wenn der Erblasser über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (§ 2078 Abs. 1 BGB), ebenso, wenn er durch die irrige Annahme oder Erwartung bestimmter Umstände oder durch widerrechtliche Drohung zu der Verfügung bestimmt wurde (§ 2078 Abs. 2 BGB). Anfechtungsberechtigt ist, wem der Wegfall der Verfügung unmittelbar zustattenkommen würde (§ 2080 BGB). Die Anfechtung ist gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären (§ 2081 BGB) und innerhalb eines Jahres ab Kenntnis vom Grund möglich, spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall (§ 2082 BGB). Das Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten regelt § 2079 BGB.

Rechtsgrundlagen