Totschlag und Mord
Der Totschlag (§ 212 StGB) ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen, ohne dass Mordmerkmale vorliegen — er ist der Grundtatbestand der vorsätzlichen Tötungsdelikte. Der Mord (§ 211 StGB) setzt zusätzlich ein Mordmerkmal voraus (z. B. Heimtücke, Habgier, niedrige Beweggründe, Grausamkeit) und wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet. Das Verhältnis beider Normen ist in Rechtsprechung und Literatur seit Langem umstritten.