Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG, früher TTDSG)
Das TDDDG (früher „TTDSG“) bündelt datenschutzrechtliche Sondervorschriften für Telekommunikationsdienste und digitale Dienste, die zuvor auf mehrere Gesetze verteilt waren (§ 1 TDDDG). Es regelt insbesondere das Fernmeldegeheimnis sowie den Umgang mit Endeinrichtungen wie Smartphones und Browsern und ergänzt die Datenschutz-Grundverordnung um bereichsspezifische Vorgaben für digitale Dienste. Zentrale praktische Bedeutung hat es vor allem für den Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien.