Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein unselbstständiger Teil behördlicher Verfahren, die der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben dienen (§ 4 UVPG). Sie umfasst die frühzeitige und umfassende Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt; das Ergebnis ist bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen. Ob eine UVP-Pflicht besteht, ergibt sich aus dem Gesetz und seiner Anlage 1, teilweise erst nach einer Vorprüfung des Einzelfalls (§ 5 UVPG). Bei bestimmten Neuvorhaben besteht die Pflicht unbedingt (§ 6 UVPG).