Rechtsbegriff

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)

Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Verkehrsunfall vom Unfallort entfernt, bevor er den anderen Beteiligten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung ermöglicht hat, macht sich strafbar (§ 142 StGB) — umgangssprachlich Fahrerflucht. Zulässig ist das Entfernen nur nach angemessener Wartezeit oder wenn der Beteiligte die Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglicht. Neben der Strafbarkeit droht regelmäßig auch die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Rechtsgrundlagen