Rechtsbegriff

Unternehmenskennzeichen

Geschäftliche Bezeichnungen sind Unternehmenskennzeichen und Werktitel (§ 5 MarkenG). Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, Firma oder besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder Unternehmens benutzt werden. Der Schutz entsteht anders als bei der eingetragenen Marke ohne Eintragung beim DPMA, nämlich mit der Benutzungsaufnahme im geschäftlichen Verkehr; bei Zeichen ohne originäre Kennzeichnungskraft setzt er Verkehrsgeltung voraus. Der Inhaber kann Dritten die unbefugte Benutzung eines identischen oder verwechselbaren Zeichens untersagen und bei Verschulden Schadensersatz verlangen (§ 15 MarkenG).

Rechtsgrundlagen