Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist eine Variante der GmbH, die mit einem Stammkapital unter 25.000 Euro gegründet werden kann (§ 5a GmbHG). Die Firma muss den Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ führen. Die Anmeldung setzt die volle Einzahlung des Stammkapitals voraus, Sacheinlagen sind ausgeschlossen. In der Bilanz ist ein Viertel des Jahresüberschusses (nach Abzug eines Verlustvortrags) in eine gesetzliche Rücklage einzustellen. Erreicht das Stammkapital 25.000 Euro, entfallen diese Sonderregeln; der Rechtsformzusatz darf beibehalten werden.