Rechtsbegriff

Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft ist die vorläufige Freiheitsentziehung gegen einen Beschuldigten vor rechtskräftiger Verurteilung. Sie setzt dringenden Tatverdacht, einen Haftgrund (Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr bei bestimmten Delikten, § 112, § 112a StPO) und die Verhältnismäßigkeit voraus. Sie wird durch richterlichen Haftbefehl angeordnet (§ 114 StPO); der Festgenommene ist unverzüglich dem Richter vorzuführen (§ 115 StPO). Dauert sie länger als sechs Monate, darf sie nur nach Entscheidung des Oberlandesgerichts fortgesetzt werden (§ 121 StPO). Der Haftbefehl kann gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt werden (§ 116 StPO).

Rechtsgrundlagen