Rechtsbegriff

Urheberrechtlicher Werkbegriff

Urheberrechtlichen Schutz genießen Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, sofern sie eine persönliche geistige Schöpfung sind (§ 2 UrhG) — geschützt sind unter anderem Sprachwerke, Musik, Werke der bildenden Kunst, Lichtbild- und Filmwerke sowie Computerprogramme. Anders als bei Marke oder Patent entsteht das Urheberrecht ohne Registrierung bereits mit der Schöpfung des Werks und steht dem Urheber automatisch zu.

Rechtsgrundlagen