Rechtsbegriff

Verbraucher und Unternehmer

Das BGB unterscheidet zwischen Verbrauchern und Unternehmern, weil zahlreiche Schutzvorschriften an diese Rollen anknüpfen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Maßgeblich ist der Zweck des einzelnen Geschäfts, nicht der Beruf der Person.

Rechtsgrundlagen