Verfahrensbeistand
Der Verfahrensbeistand ist eine vom Gericht bestellte Person, die in Kindschaftssachen die Interessen eines minderjährigen Kindes im Verfahren wahrnimmt. Das Gericht bestellt ihn, soweit dies zur Wahrung der Interessen des Kindes erforderlich ist (§ 158 FamFG); regelmäßig ist das der Fall, wenn das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichem Gegensatz steht oder bei Verfahren wegen Entziehung der Sorge. Er stellt das Interesse des Kindes fest, bringt es in das Verfahren ein und informiert das Kind altersgemäß über Gegenstand und Ablauf. Er ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes. Die persönliche Anhörung des Kindes regelt § 159 FamFG.