Rechtsbegriff

Vergleichende Werbung

Vergleichende Werbung — Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder dessen Waren erkennbar macht — ist zulässig, wenn sie unter anderem nicht irreführt, wesentliche, relevante und nachprüfbare Eigenschaften objektiv vergleicht und den Mitbewerber nicht herabsetzt oder verunglimpft (§ 6 UWG). Der Gesetzgeber erlaubt vergleichende Werbung damit grundsätzlich, um den Wettbewerb und die Information der Verbraucher zu fördern, solange sie fair bleibt.

Rechtsgrundlagen