Rechtsbegriff

Versammlungsfreiheit

Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln — die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG). Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden, etwa durch Anmeldepflichten im Versammlungsgesetz; Versammlungen in geschlossenen Räumen genießen einen weitergehenden, nur eng einschränkbaren Schutz.

Rechtsgrundlagen