Versicherungsprämie
Die Prämie ist das Entgelt, das der Versicherungsnehmer für die Übernahme des Risikos durch den Versicherer schuldet (§ 33 VVG). Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist; Folgeprämien werden zu dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt fällig. Bei Zahlungsverzug drohen dem Versicherungsnehmer Leistungsfreiheit des Versicherers oder ein außerordentliches Kündigungsrecht.