Rechtsbegriff

Versicherungsvertrag

Durch den Versicherungsvertrag verpflichtet sich der Versicherer, ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers oder eines Dritten gegen Zahlung eines Entgelts (Prämie) zu tragen (§ 1 VVG): tritt der Versicherungsfall ein, hat der Versicherer die vereinbarte Leistung zu erbringen. Das Versicherungsvertragsgesetz enthält zahlreiche zwingende, den Versicherungsnehmer schützende Regeln, von denen die Versicherungsbedingungen nicht zu dessen Nachteil abweichen dürfen.

Rechtsgrundlagen