Versuch einer Straftat
Wer nach seiner Vorstellung von der Tat unmittelbar zur Verwirklichung des Tatbestandes ansetzt, ohne dass die Tat vollendet wird, begeht einen strafbaren Versuch (§ 22 StGB) — etwa wer auf sein Opfer schießt, ohne es zu treffen. Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt. Das Gericht kann die Strafe für einen Versuch gegenüber der vollendeten Tat mildern.