Rechtsbegriff

Verwaltungsakt

Der Verwaltungsakt ist die zentrale Handlungsform der Verwaltung: jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (§ 35 VwVfG). Vom Verwaltungsakt hängen Bekanntgabe, Bestandskraft und der statthafte Rechtsbehelf (Widerspruch, Anfechtungsklage) ab.

Rechtsgrundlagen