Rechtsbegriff

Verwertungskündigung

Die Verwertungskündigung ist eine ordentliche Kündigung des Vermieters, die darauf gestützt wird, dass er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert wird und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; ebenso kann sich der Vermieter nicht darauf berufen, die Mieträume im Zusammenhang mit der Begründung von Wohnungseigentum veräußern zu wollen (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Der Grund ist im Kündigungsschreiben anzugeben (§ 573 Abs. 3 Satz 1 BGB). Der Mieter kann der Kündigung nach der Sozialklausel widersprechen (§ 574 BGB); nach einer Umwandlung gilt eine Kündigungssperrfrist (§ 577a Abs. 1 BGB). Vom Eigenbedarf ist sie abzugrenzen.

Rechtsgrundlagen