Rechtsbegriff

Vollstreckungstitel

Ein Vollstreckungstitel ist die öffentliche Urkunde oder Entscheidung, aufgrund derer eine Zwangsvollstreckung betrieben werden darf. Die Zwangsvollstreckung findet aus rechtskräftigen oder für vorläufig vollstreckbar erklärten Endurteilen statt (§ 704 ZPO). Weitere Titel nennt § 794 ZPO, etwa gerichtliche Vergleiche, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, Vollstreckungsbescheide und vollstreckbare notarielle Urkunden. Als Grundlage der Vollstreckung muss der Titel mit einer Vollstreckungsklausel versehen (§ 724 ZPO) und dem Schuldner zugestellt sein (§ 750 ZPO). Vollstreckungsorgane sind insbesondere Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsgericht.

Rechtsgrundlagen