Rechtsbegriff

Vorfahrtsregel

An Kreuzungen und Einmündungen ohne Verkehrsregelung gilt grundsätzlich die Rechts-vor-links-Regel (§ 8 StVO): wer von rechts kommt, hat Vorfahrt. Vorfahrtsregelungen können durch Verkehrszeichen (Vorfahrt gewähren, Stopp) oder Lichtzeichenanlagen abweichend bestimmt werden. Wer die Vorfahrt eines anderen zu beachten hat, darf dessen Bewegung durch unangemessene Geschwindigkeit nicht wesentlich behindern und muss sich bei unübersichtlichen Kreuzungen so vorsichtig herantasten, dass er notfalls anhalten kann.

Rechtsgrundlagen