Rechtsbegriff

Vorläufige Deckung

Die vorläufige Deckung ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der Versicherungsschutz bereits gewährt, bevor der Hauptvertrag zustande gekommen ist (§§ 49 ff. VVG). Sie wird vor allem in der Kfz-Versicherung genutzt, wo der Nachweis häufig über eine elektronische Versicherungsbestätigung geführt wird. Die Vorschriften regeln den Inhalt des Vertrags (§ 49 VVG), die Prämienzahlung (§ 51 VVG) und die Beendigung (§ 52 VVG). Sie endet spätestens mit dem Zustandekommen des Hauptvertrags; kommt dieser nicht zustande, ist das in § 50 VVG besonders geregelt.

Rechtsgrundlagen