Rechtsbegriff

Vormundschaft

Ein Minderjähriger erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht — etwa weil beide Eltern verstorben sind oder ihnen die Sorge vollständig entzogen wurde (§ 1773 BGB). Der Vormund vertritt das Kind in Personen- und Vermögensangelegenheiten wie ein sorgeberechtigter Elternteil und steht dabei unter der Aufsicht des Familiengerichts. Von der Vormundschaft zu unterscheiden ist die Pflegschaft, die nur für einzelne, abgegrenzte Aufgabenkreise angeordnet wird.

Rechtsgrundlagen