Rechtsbegriff

Vorstand einer Aktiengesellschaft

Der Vorstand leitet die Aktiengesellschaft unter eigener Verantwortung; die Hauptversammlung kann ihm insoweit keine Weisungen erteilen (§ 76 AktG). Er vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich und wird vom Aufsichtsrat bestellt und überwacht. Diese klare Kompetenzverteilung zwischen weisungsfreier Geschäftsführung durch den Vorstand und Kontrolle durch den Aufsichtsrat ist ein Kernmerkmal des deutschen dualistischen Corporate-Governance-Systems.

Rechtsgrundlagen