Rechtsbegriff

Werbungskosten

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG). Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Typische Beispiele sind Arbeitsmittel, Beiträge zu Berufsverbänden, Fortbildungskosten und Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG besonders geregelt sind. Sie mindern nur die Überschusseinkünfte; bei den Gewinneinkünften entsprechen ihnen die Betriebsausgaben. Kosten der privaten Lebensführung sind nicht abziehbar (§ 12 EStG).

Rechtsgrundlagen