Widerruf des Versicherungsvertrags
Versicherungsnehmern steht bei den meisten Versicherungsverträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu (§ 8 Abs. 1 VVG); die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss, aber nicht, bevor Versicherungsschein, Vertragsbestimmungen, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und eine Widerrufsbelehrung in Textform zugegangen sind (§ 8 Abs. 2 VVG). Bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen ist zusätzlich § 356a BGB anzuwenden. Nach fristgerechtem Widerruf sind die Vertragsparteien nicht mehr an den Vertrag gebunden, und bereits erbrachte Prämien sind grundsätzlich zurückzuerstatten. Bei bestimmten kurzfristigen Verträgen (unter einem Monat Laufzeit) besteht das Widerrufsrecht nicht.