Rechtsbegriff

Widerrufsfrist bei Verbraucherverträgen

Die Widerrufsfrist beträgt bei Verbraucherverträgen 14 Tage (§ 355 Abs. 2 Satz 1 BGB). Grundsätzlich beginnt sie mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB); bei einem Verbrauchsgüterkauf im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen beginnt sie, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die Waren erhalten hat; bei getrennt gelieferten Waren einer Bestellung mit Erhalt der letzten Ware (§ 356 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Die Frist beginnt nicht, bevor der Unternehmer ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht unterrichtet hat (§ 356 Abs. 3 Satz 1 BGB); das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem gesetzlichen Fristbeginn (§ 356 Abs. 4 Satz 1 BGB). Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung (§ 355 Abs. 1 Satz 5 BGB). Berechnung: Fristberechnung (§§ 187 ff. BGB); siehe Widerrufsrecht und Fernabsatzvertrag.

Rechtsgrundlagen