Rechtsbegriff

Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Verbrauchern steht bei bestimmten Verträgen ein Widerrufsrecht zu: Sie können ihre Vertragserklärung binnen der Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen widerrufen (§ 355 BGB). Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen und Fernabsatzverträgen besteht es kraft Gesetzes (§ 312g BGB) — die Frist beträgt grundsätzlich 14 Tage und beginnt erst mit ordnungsgemäßer Belehrung. Der wirksame Widerruf wandelt den Vertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis um. Bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, muss der Unternehmer zusätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen (§ 356a BGB).

Rechtsgrundlagen