Widerspruchsrecht nach der DSGVO
Das Widerspruchsrecht erlaubt der betroffenen Person, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen, wenn diese auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e oder f DSGVO beruht (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO). Der Verantwortliche verarbeitet die Daten dann nicht mehr, es sei denn, er weist zwingende schutzwürdige Gründe nach, die die Interessen der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 Abs. 1 Satz 2 DSGVO). Gegen die Verarbeitung zum Zweck der Direktwerbung kann jederzeit Widerspruch eingelegt werden; danach werden die Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet (Art. 21 Abs. 2 und 3 DSGVO). Darauf ist spätestens bei der ersten Kommunikation ausdrücklich hinzuweisen (Art. 21 Abs. 4 DSGVO). Zu unterscheiden vom Widerruf der Einwilligung.