Rechtsbegriff

Willenserklärung

Die Willenserklärung ist die auf einen Rechtserfolg gerichtete Äußerung eines privaten Willens — der Grundbaustein jedes Rechtsgeschäfts (Vertrag, Kündigung, Anfechtung). Sie besteht aus einem inneren (Handlungs-, Erklärungs- und Geschäftswille) und einem äußeren Tatbestand (der wahrnehmbaren Erklärung, § 116 ff. BGB). Erst mit Zugang beim Empfänger wird eine empfangsbedürftige Willenserklärung wirksam (§ 130 BGB); ein geheimer Vorbehalt, das Erklärte nicht zu wollen, ist grundsätzlich unbeachtlich; die Erklärung ist aber nichtig, wenn der Empfänger den Vorbehalt kennt (§ 116 BGB).

Rechtsgrundlagen