Zitatrecht
Das Zitatrecht erlaubt es, einzelne Stellen eines veröffentlichten Werks oder, bei wissenschaftlichen Werken, das ganze Werk in einem durch den Zitatzweck gerechtfertigten Umfang zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen, ohne dass es der Zustimmung des Urhebers bedarf (§ 51 UrhG) — eine der wichtigsten Schrankenbestimmungen des Urheberrechts. Voraussetzung ist eine innere Verbindung zwischen zitiertem und eigenem Werk sowie die Angabe der Quelle.