Rechtsbegriff

Zwangslizenz im Patentrecht

Die Zwangslizenz ist die nicht ausschließliche Befugnis zur gewerblichen Benutzung einer Erfindung, die das Patentgericht im Einzelfall erteilt (§ 24 Abs. 1 PatG). Voraussetzung ist, dass sich der Lizenzsucher innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolglos bemüht hat, vom Patentinhaber die Zustimmung zur Benutzung zu angemessenen geschäftsüblichen Bedingungen zu erhalten, und dass das öffentliche Interesse die Erteilung gebietet. Sie ist eine Ausnahme vom ausschließlichen Benutzungsrecht des Patentinhabers (§ 9 PatG). Auch wer ein jüngeres, von einem älteren Patent abhängiges Patent verwerten will, kann unter besonderen Voraussetzungen eine Zwangslizenz verlangen (§ 24 Abs. 2 PatG).

Rechtsgrundlagen