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Anlage 8 AAppO – (zu § 4 Absatz 4 Satz 1) Stoffgebiete, die während der praktischen Ausbildung gelehrt werden

(Fundstelle: BGBl. I 2026 Nr. 326, S. 30 – 31)

I. Pharmazeutische Praxis einschließlich pharmazeutischer Versorgung und Sozialpharmazie

Grundprinzipien der Rezeptur und Defektur einschließlich der Beurteilung von Herstellungsvorschriften und -verfahren; Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Fertigarzneimitteln;

Planung, Überwachung und Disposition des Wareneinkaufs; technische Verfahren sowie Probleme der Lagerhaltung; Beeinflussung der Haltbarkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten, die in den Apotheken in den Verkehr gebracht werden, durch Transport und Lagerung;

Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).

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