Anlage 8 AAppO – (zu § 4 Absatz 4 Satz 1) Stoffgebiete, die während der praktischen Ausbildung gelehrt werden
(Fundstelle: BGBl. I 2026 Nr. 326, S. 30 – 31)
I. Pharmazeutische Praxis einschließlich pharmazeutischer Versorgung und Sozialpharmazie
Grundprinzipien der Rezeptur und Defektur einschließlich der Beurteilung von Herstellungsvorschriften und -verfahren; Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Fertigarzneimitteln;
Planung, Überwachung und Disposition des Wareneinkaufs; technische Verfahren sowie Probleme der Lagerhaltung; Beeinflussung der Haltbarkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten, die in den Apotheken in den Verkehr gebracht werden, durch Transport und Lagerung;
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