§ 22 ÄApprO 2002 – Inhalt des Ersten Abschnitts der Prüfung
(1) Der schriftliche Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung betrifft folgende Stoffgebiete:
| | | | --- | --- | | I. | Physik für Mediziner und Physiologie, | | II. | Chemie für Mediziner und Biochemie/Molekularbiologie, | | III. | Biologie für Mediziner und Anatomie, | | IV. | Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie. |
(2) Im mündlich-praktischen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird der Prüfling in den Fächern Anatomie, Biochemie/Molekularbiologie und Physiologie geprüft.
(3) Die Prüfung der naturwissenschaftlichen und theoretischen Grundlagen ist im schriftlichen und mündlich-praktischen Teil in Verbindung mit klinischen Fragestellungen auf die medizinisch relevanten Ausbildungsinhalte zu konzentrieren.
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