Anhang 1 ABBergV – (zu den §§ 11 und 12) Gemeinsame Anforderungen für Tätigkeiten und Einrichtungen nach § 1
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1995, 1476 - 1479; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote - - 1 Explosionsschutz, Schutz gegen gesundheitsgefährdende Atmosphäre und Brandschutz - 1.1 Allgemeines - 1.1.1 Der Unternehmer hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um - 1.1.1.1 beurteilen zu können, ob explosionsfähige oder gesundheitsgefährdende Stoffe in der Atmosphäre vorhanden sind und - 1.1.1.2 ihre Konzentration messen zu können. - 1.1.2 Nach Maßgabe des Ergebnisses der Beurteilung von Gefährdungen nach § 3 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 sind Überwachungseinrichtungen zur automatischen und kontinuierlichen Messung der Gaskonzentrationen an bestimmten Stellen, automatische Alarmsysteme und Einrichtungen zur automatischen Abschaltung von elektrischen Betriebsmitteln und Verbrennungsmotoren einzubauen und zu betreiben. In den Fällen, in denen Messungen automatisch durchgeführt werden, hat der Unternehmer die Meßergebnisse aufzuzeichnen und eine angemessene Zeit aufzubewahren. - 1.1.3 In Arbeitsstätten, in denen brennbare Stäube auftreten, sind Vorkehrungen zu treffen, um Ablagerungen derartiger Stäube zu verringern, zu entfernen, zu neutralisieren oder zu binden. - 1.1.4 In brand- und …
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Enthält Informationen von OpenLegalData, lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0. Die enthaltenen Gesetze und Entscheidungen selbst sind amtliche Werke und gemeinfrei (§ 5 UrhG).