Anlage 3 AbfKlärV 2017 – (zu § 16 Absatz 3, § 17 Absatz 1, 3 und 4 und § 18 Absatz 1, 3 und 4) Anzeigen, Lieferscheine, Bestätigungen
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 3491 - 3511)
Abschnitt 1
Bodenbezogene Klärschlammverwertung \*\*1.\*\* Anzeige über die vorgesehene Abgabe oder Auf- oder Einbringung von Klärschlamm nach § 16 Absatz 3 Satz 1 der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) 1.1 Klärschlammerzeuger (Name, Anschrift; im Fall des § 31 Absatz 1 Nummer 5 AbfKlärV auch Angaben zu den übrigen Anlagenbetreibern): . . . . . 1.2 Angaben zur vorgesehenen Klärschlammverwertung Am . . . . . werde ich aus meiner Abwasserbehandlungsanlage (Name und Anschrift der Betriebsstätte): . . . . . (im Fall des § 31 Absatz 1 Nummer 5 hier auch Angaben zu den übrigen Abwasserbehandlungsanlagen) . . . . . Kubikmeter/ . . . . . Tonnen Klärschlamm mit einem Trockensubstanzgehalt von . . . . . Prozent (das entspricht . . . . . Tonnen Trockenmasse) zur Verwertung | | | | --- | --- | | abgeben. | aufbringen/einbringen, | | | und zwar auf oder in den Boden | | mit landwirtschaftlicher Nutzung | bei Maßnahmen des Landschaftsbaus | | in der Gemarkung . . . . . , | Flur . . . . . , Flurstücksnummer . . . . . , Größe: . . . . . Hektar | | (statt der Angaben zu Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer und Größe kann ein anderer von der zuständigen …