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Anhang 16 AbwV – Steinkohlenaufbereitung

(Fundstelle: BGBl. I 2004, 1129 - 1130) \*\*A\*\* Anwendungsbereich

Dieser Anhang gilt für Abwasser, dessen Schadstofffracht im Wesentlichen aus der Steinkohlenaufbereitung stammt. \*\*B\*\* Allgemeine Anforderungen

Es werden keine über § 3 hinausgehenden Anforderungen gestellt. \*\*C\*\* Anforderungen an das Abwasser für die Einleitungsstelle

An das Einleiten des Abwassers werden für die Einleitungsstelle in das Gewässer folgende Anforderungen gestellt: