Anhang 16 AbwV – Steinkohlenaufbereitung
(Fundstelle: BGBl. I 2004, 1129 - 1130) \*\*A\*\* Anwendungsbereich
Dieser Anhang gilt für Abwasser, dessen Schadstofffracht im Wesentlichen aus der Steinkohlenaufbereitung stammt. \*\*B\*\* Allgemeine Anforderungen
Es werden keine über § 3 hinausgehenden Anforderungen gestellt. \*\*C\*\* Anforderungen an das Abwasser für die Einleitungsstelle
An das Einleiten des Abwassers werden für die Einleitungsstelle in das Gewässer folgende Anforderungen gestellt: