Anlage 2 AEG 1994 – (zu § 6c) Finanzielle Leistungsfähigkeit
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2128)
Die Informationen, die antragstellende Unternehmen gemäß § 6c bereitzustellen haben, umfassen: a) verfügbare Finanzmittel einschließlich Bankguthaben sowie zugesagte Überziehungskredite und Darlehen; b) als Sicherheit verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände; c) Betriebskapital; d) einschlägige Kosten einschließlich der Erwerbskosten oder Anzahlungen für Transportmittel, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Fahrzeuge; e) Belastungen des Betriebsvermögens; f) Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
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