§ 16 AgrStatG – Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale
Die Baumobstanbauerhebung wird allgemein alle fünf Jahre, beginnend 1992, in der Zeit von Januar bis Juni durchgeführt. Es werden Merkmale über die Nutzung der Baumobstflächen erhoben.
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