§ 17 AgrStatG – Erhebungsmerkmale und Berichtszeitpunkt
(1) Erhebungsmerkmale der Baumobstanbauerhebung sind: 1. die Gesamtfläche des Baumobstanbaus, 2. die Obstarten nach der Fläche und dem Verwendungszweck des Obstes sowie für Tafeläpfel und Tafelbirnen zusätzlich die Sorten, die Pflanzzeitpunkte und die Zahl der Bäume jeweils nach der Fläche, 3. die Angabe zur ökologischen Wirtschaftsweise.
(2) Der Berichtszeitpunkt ist der Tag der ersten Aufforderung zur Auskunftserteilung.
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