§ 44 AgrStatG – Allgemeine Vorschrift
Die Ernteerhebung umfasst: 1. Ernte- und Betriebsberichterstattung, 2. Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung.
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
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