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§ 6 AgrStatG – Erhebungseinheiten

Erhebungseinheiten der Erhebung der Bodennutzung landwirtschaftlicher Betriebe sind: 1. die Betriebe nach § 91 Absatz 1a Nummer 1 Buchstabe a bis m, 2. in Bayern: gemeinschaftlich genutzte Flächen von mindestens fünf Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche.

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