Anlage 2 AHStatDV 2022 – Verzeichnis der Arten des Geschäfts
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2594)
Die Arten des Geschäfts sind grundsätzlich die in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 der Kommission genannten Arten. Darüber hinaus sind unter der Art des Geschäfts 6: „Vorübergehende Warenverkehre für nationale Zwecke“ im Extrahandel anzugeben: 67: Warensendungen zur oder nach Reparatur 68: Zolllagerverkehr für ausländische Rechnung 69: Sonstige vorübergehende Warenverkehre bis einschließlich 24 Monate und weitere von der Anmeldung befreite Warenverkehre.
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