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Anlage 4 AHundV – (zu § 8 Absatz 3 und § 21 Absatz 1 Nummer 5)

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2453 - 2461)

Ausbildungsinhalt 1. Schulung des Sozial- und Umweltverhaltens sowie des Gehorsams (alle Assistenzhundearten) | Schulung des Sozial- und Umweltverhaltens | Schulung des Gehorsams | | --- | --- | | Reaktionsschulung in Bezug auf Menschen (auch Menschenmengen) mit aus Perspektive des Hundes ungewöhnlichem Erscheinungsbild, ungewöhnlichen und unterschiedlichen Bewegungsmustern sowie deren Verhaltensweisen. Dies umfasst insbesondere auch die Duldung von Hilfeleistungen durch Dritte. | Schulung, an der Leine und ohne Leine zu folgen und zu begleiten | | Reaktionsschulung in Bezug auf Kinder, Artgenossen und andere Tiere und deren Verhalten, auch wenn der Hund unangeleint (frei) läuft | Schulung, die Signale für Sitzen, Liegen und Bleiben (auch mit Ablenkungen) zu befolgen | | Schulung des Verhaltens bei der Benutzung von Fahrstühlen und Treppen sowie der Benutzung von verschiedenen Türen | Schulung, Rückruf- und Abbruchsignale zu befolgen | | Schulung des Verhaltens in öffentlichen Orten (insbesondere Straßenverkehr, Geschäfte, Arztpraxis, Restaurant, Café) sowie des Verhaltens in der Wohnung des Menschen, wenn dieser nicht zu Hause ist | | | …

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