Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden
Im Gesetz
- § 1 Erlöschen von Ansprüchen
- § 2 Gleichgestellte Ansprüche
- § 3 Dem Gesetz nicht unterliegende Schäden und Ansprüche
- § 4 Ansprüche aus der Nachkriegszeit
- § 5 Versorgungs- und Schadensersatzansprüche
- § 6 Wohnsitzvoraussetzungen
- § 7 Ansprüche aus gegenseitigen Verträgen
- § 8 Auflösung von Verträgen
- § 9 Ansprüche aus Grundstücksübereignungen
- § 10 Ansprüche aus Grundpfandrechten
- § 11 Ansprüche auf Nutzungsentschädigung
- § 12 Ansprüche aus Verwahrungen
- § 13 Ansprüche auf Abgabe von Erklärungen
- § 14 Ansprüche aus Urteilen und Schiedssprüchen
- § 15 Ausgleichsansprüche
- § 16 Gesetzeskonkurrenz
- § 17 Zulässigkeit von Aufrechnungen
- § 18 Umstellung von Reichsmarkansprüchen
- § 19 Ansprüche aus dinglichen Rechten und aus der Beeinträchtigung dieser Rechte
- § 20 Verweigerung der Herausgabe von Grundstücken
- § 21 Beweisregel
- § 22 Enteignungsrecht
- § 23 Erwerbspflicht der öffentlichen Hand bei Grundstücksbesitz
- § 24 Erwerbspflicht der öffentlichen Hand bei Grundstücksbeeinträchtigungen
- § 25 Anspruchsschuldner
- § 26 Anmeldung
- § 27 Anmeldestellen
- § 28 Anmeldefrist, Nachsichtgewährung
- § 29 Klagefrist
- § 85
- § 86
- § 87 Stundung und Herabsetzung
- § 88 Vertretung der Gläubiger
- § 89 Versammlung der Gläubiger
- § 90 Besonderheiten des Verfahrens
- § 91 Frühere Vertragshilfeentscheidungen, Erledigung anhängiger Verfahren
- § 92 Verwaltung der nach dem Anleihestockgesetz und der Dividendenabgabeverordnung gebildeten Sondervermögen
- § 93 Verwertung der Ablösungsschuld und Ausschüttung
- § 94 Sondervermögen eigener Art
- § 95 Unmittelbare Haftung der Beamten aus Amtspflichtverletzungen
60 §§