Verordnung zur Durchführung des Alkoholsteuergesetzes
Im Gesetz
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Alkoholgehalt
- § 3 Alkoholmenge
- § 4 Steuerlager, Anforderung an die Einrichtung
- § 5 Steuerlagerinhaber, Antrag auf Erlaubnis
- § 6 Steuerlagerinhaber, Erteilung der Erlaubnis
- § 7 Sicherheitsleistung
- § 8 Änderung von Verhältnissen
- § 9 Steuerlagerinhaber; Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis
- § 10 Belegheft, Buchführung
- § 11 Vollständige Zerstörung, unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust und Vernichtung
- § 12 Bestandsaufnahme im Steuerlager
- § 13 Fehlmengen im Steuerlager
- § 14 Zwangsanfall
- § 15 Aufnahme von Abfindungsalkohol
- § 16 Registrierter Empfänger
- § 17 Registrierter Versender
- § 18 Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung
- § 19 Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei
- § 20 Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei
- § 21 Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei
- § 22 Belegheft, Aufzeichnungen
- § 23 Gewinnung von Alkohol in einer Abfindungsbrennerei, Abfindungsanmeldung
- § 24 Amtliche Ausbeutesätze der zugelassenen Rohstoffe
- § 25 Verarbeitung nicht selbstgewonnener Rohstoffe
- § 26 Vereinfachtes Lohnbrennen
- § 27 Stoffbesitzer
- § 28 Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren
- § 29 Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments; Mitführen des eindeutigen Referenzcodes
- § 30 Mitführen der Freistellungsbescheinigung
- § 31 Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 32 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Alkoholerzeugnissen bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 33 Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft
- § 34 Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen
- § 35 Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern
- § 36 Beginn einer Beförderung im Ausfallverfahren
- § 37 Annullierung im Ausfallverfahren
- § 38 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Alkoholerzeugnissen im Ausfallverfahren
- § 39 Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren
- § 40 Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
85 §§