Abgabenordnung
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Im Gesetz
- § 1 Anwendungsbereich
- Anlage 1 (zu § 60) Mustersatzung für Vereine, Stiftungen, Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, geistliche Genossenschaften und Kapitalgesellschaften (nur aus steuerlichen Gründen notwendige Bestimmungen)
- § 2 Vorrang völkerrechtlicher Vereinbarungen
- § 2a Anwendungsbereich der Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 3 Steuern, steuerliche Nebenleistungen
- § 4 Gesetz
- § 5 Ermessen
- § 6 Behörden, öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, Finanzbehörden
- § 7 Amtsträger
- § 8 Wohnsitz
- § 9 Gewöhnlicher Aufenthalt
- § 10 Geschäftsleitung
- § 11 Sitz
- § 12 Betriebstätte
- § 13 Ständiger Vertreter
- § 14 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- § 14a Personenvereinigungen
- § 14b Körperschaften mit Sitz im Ausland
- § 15 Angehörige
- § 16 Sachliche Zuständigkeit
- § 17 Örtliche Zuständigkeit
- § 18 Gesonderte Feststellungen
- § 19 Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen
- § 20 Steuern vom Einkommen und Vermögen der Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen
- § 20a Steuern vom Einkommen bei Bauleistungen
- § 21 Umsatzsteuer
- § 22 Realsteuern
- § 22a Zuständigkeit auf dem Festlandsockel oder an der ausschließlichen Wirtschaftszone
- § 23 Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern
- § 24 Ersatzzuständigkeit
- § 25 Mehrfache örtliche Zuständigkeit
- § 26 Zuständigkeitswechsel
- § 27 Zuständigkeitsvereinbarung
- § 28 Zuständigkeitsstreit
- § 29 Gefahr im Verzug
- § 29a Unterstützung des örtlich zuständigen Finanzamts auf Anweisung der vorgesetzten Finanzbehörde
- § 29b Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden
- § 29c Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden zu anderen Zwecken
- § 30 Steuergeheimnis
- § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen
503 §§